Der Freistuhl zu Flamschen
Im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein war hier ein Ort der richterlichen Rechtsprechung. 1385 wurde er der Stadt Coesfeld von den Herren von Merveldt verpfändet.
Freigericht zu Flamschen
Der Freistuhl zu Flamschen war ein Hochgericht, das für die beiden Coesfelder Kirchspiele St. Lamberti und St. Jakobi zuständig war. Der Freigraf, also der Richter des Freistuhls, war ebenso wie der Stadtrichter verpflichtet, den Bürgermeistern und dem Rat zu huldigen. Zu jeder westfälischen Freigrafschaft gehörten mehrere Gerichtsstätten unter freiem Himmel auch Freistühle genannt
Der designierte Freigraf wurde vom Stuhlherren mit der Freigrafschaft belehnt.
Seit 1385 waren die Bürgermeister von Coesfeld Stuhlherren des Freigerichts zu Flamschen (eine Bauerschaft westlich von Coesfeld), das die beiden Coesfelder Kirchspiele mit Ausnahme des Gebietes des Stadtrechts umfasste. Vorherige Besitzer des Freistuhls waren die Herren von Merveldt. Sie waren in zahlreiche Auseinandersetzungen verwickelt, deshalb wurde das Bargeld knapp, und sie verpfändeten den Freistuhl 1385 an die Stadt Coesfeld.
Das Freigericht war unter anderem zuständig für Streit über Eigentum an Grund und Boden – daher auch für die Beurkundung von Eigentumsübertragungen – und für todeswürdige Verbrechen.